Was ist Ergotherapie
Ergotherapie - eine ganzheitliche medizinische Behandlungsmethode
Die Ergotherapie (v. griech. έργον, altgr. Aussprache érgon, „Werk“, „Arbeit“ und θεραπεία, altgr. Aussprache therapeía, „Dienst“, „Behandlung“) ist ein therapeutisches Heilmittel und wird bei gesundheitlich beeinträchtigten Menschen mit motorisch-funktionellen, sensomotorisch-perzeptiven, neuropsychologischen, neurophysiologischen oder psychosozialen Störungen eingesetzt.
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind, bei Handlungen, die für sie wichtig sind.
ZieleDurch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen werden möglichst große Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag ermöglicht. Ziel ist, die Patienten in ihrer Selbstversorgung zu stärken. Spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dienen dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen. |
BehandlungDie Behandlung nimmt psychologische, pädagogische sowie soziale Aspekte auf und bezieht sich immer auf den ganzen Menschen.
Nach einer gründlichen Befunderhebung erfolgt die auf den Behandlungsplan aufbauende klientenzentrierte Therapie. Ihr Verlauf wird regelmäßig dokumentiert und bei Bedarf angepasst. Dabei werden vielfältige anerkannte Methoden – je nach Befund und persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen eingesetzt.
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Verordnung
In der ambulanten Versorgung verschreibt der Hausarzt oder Facharzt ein Rezept für die Ergotherapeutische Behandlung (Formular „Heilmittelverordnung 18“) mit dem der Patient eine Institutsambulanz oder eine Praxis für Ergotherapie seiner Wahl aufsucht.
Verordnet werden können:
Zusätzlich:
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Finanzierung
Behandlungen, die von einem niedergelassenen Arzt verordnet wurden, finanziert üblicherweise die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Patienten. Handelt es sich um eine Schädigung, die in der Ausübung seines Berufes entstanden ist, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten.
Ergotherapeutische Leistungen können aber auch an Selbstzahler abgegeben werden. Hierfür erfragen Sie bitte spezielle Angebote.